<!--[-->Verordnung zur Pflicht von Datenschutz‑Folgenabschätzungen (DSFA‑V)<!--]-->
Verordnung zur Pflicht von Datenschutz‑Folgenabschätzungen (DSFA‑V)
Verordnung vom 09.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann Verantwortliche in Österreich eine Datenschutz‑Folgenabschätzung (DSFA) nach DSGVO durchführen müssen.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz11/9/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann Verantwortliche in Österreich eine Datenschutz‑Folgenabschätzung (DSFA) nach DSGVO durchführen müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Datenschutz‑Folgenabschätzungen, die nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO von Verantwortlichen durchgeführt werden müssen.
  • Eine DSFA ist zwingend durchzuführen, wenn mindestens eines der sechs im Gesetz genannten Kriterien (z. B. automatisierte Profilbildung, umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten) erfüllt ist.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Moser Josef, Dr. © Parlamentsdirektion

Moser Josef, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.