Aufteilungsschlüssel 2017 für die Krankenversicherung der Pensionist*innen
Verordnung vom 20.11.2018Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2017 fest, wie die Beiträge der Pensionist*innen in der Krankenversicherung auf die einzelnen Krankenkassen verteilt werden. Sie basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG und enthält prozentuale Aufteilungsschlüssel für jede Gebietskrankenkasse sowie für einige Betriebskrankenkassen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/20/2018XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2017 fest, wie die Beiträge der Pensionist*innen in der Krankenversicherung auf die einzelnen Krankenkassen verteilt werden. Sie basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG und enthält prozentuale Aufteilungsschlüssel für jede Gebietskrankenkasse sowie für einige Betriebskrankenkassen.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG und legt damit die rechtliche Grundlage für den Aufteilungsschlüssel fest.
- Sie bestimmt, wie die Pensionsbeiträge im Jahr 2017 zwischen den regionalen Gebietskrankenkassen aufgeteilt werden.
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