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Aufteilungsschlüssel 2017 für die Krankenversicherung der Pensionist*innen
Verordnung vom 20.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2017 fest, wie die Beiträge der Pensionist*innen in der Krankenversicherung auf die einzelnen Krankenkassen verteilt werden. Sie basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG und enthält prozentuale Aufteilungsschlüssel für jede Gebietskrankenkasse sowie für einige Betriebskrankenkassen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/20/2018XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2017 fest, wie die Beiträge der Pensionist*innen in der Krankenversicherung auf die einzelnen Krankenkassen verteilt werden. Sie basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG und enthält prozentuale Aufteilungsschlüssel für jede Gebietskrankenkasse sowie für einige Betriebskrankenkassen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG und legt damit die rechtliche Grundlage für den Aufteilungsschlüssel fest.
  • Sie bestimmt, wie die Pensionsbeiträge im Jahr 2017 zwischen den regionalen Gebietskrankenkassen aufgeteilt werden.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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