<!--[-->Finanzierung der Import‑Preisindizes (2018‑2022)<!--]-->
Finanzierung der Import‑Preisindizes (2018‑2022)
Verordnung vom 21.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 286/2018 ergänzt die bestehende Statistik‑Verordnung um einen jährlichen Kostenersatz für die Bundesanstalt Statistik von 2018 bis 2022 und legt fest, dass die Kosten ab 2023 neu bestimmt werden.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort11/21/2018XXVI
Statistik

Zusammenfassung

Die Verordnung 286/2018 ergänzt die bestehende Statistik‑Verordnung um einen jährlichen Kostenersatz für die Bundesanstalt Statistik von 2018 bis 2022 und legt fest, dass die Kosten ab 2023 neu bestimmt werden.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird geändert zu: „Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen“.
  • Ein zusätzlicher jährlicher Kostenersatz wird für das Jahr 2018 bis 2022 eingeführt, um die Arbeit der Bundesanstalt Statistik zu finanzieren.
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Schramböck Margarete, Dr.

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