Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. November 2018 ändert die ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 in vier Punkten, um Bezugnahmen auf das Seilbahngesetz zu vereinfachen und den Arbeitnehmerschutz stärker mit Genehmigungsverfahren zu verknüpfen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/21/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. November 2018 ändert die ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 in vier Punkten, um Bezugnahmen auf das Seilbahngesetz zu vereinfachen und den Arbeitnehmerschutz stärker mit Genehmigungsverfahren zu verknüpfen.Schwerpunkte
- In § 8 Abs. 1 wird die Bezugnahme auf das Seilbahngesetz von den beiden Paragraphen §§ 59 (2) und 60 auf das einheitliche § 33 geändert, um die Rechtslage zu vereinfachen.
- Die Überschrift von § 10 wird zu „Konzessionsverlängerung, Generalrevision“ geändert, um den Anwendungsbereich klarer zu kennzeichnen.
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