Novellierung der Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung‑Justiz 2018
Verordnung vom 26.02.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 29/2018 ändert die DVPV‑Justiz: Sie streicht „im Justizressort“ aus § 1, fügt einen neuen Punkt für den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts hinzu und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz2/26/2018XXVI
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 29/2018 ändert die DVPV‑Justiz: Sie streicht „im Justizressort“ aus § 1, fügt einen neuen Punkt für den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts hinzu und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.Schwerpunkte
- Die Formulierung „im Justizressort“ wird aus § 1 gestrichen, um die Vorschrift allgemeiner zu fassen.
- Ein neuer Unterpunkt 5 wird in § 1 eingefügt und benennt die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts als zuständige Person.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.