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Änderung der Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016 (Datumskorrekturen & neuer Absatz)
Verordnung vom 28.11.2018

Zusammenfassung

Die Bundesregierung ändert das Datum von Fristen in § 3 der Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016 und fügt einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten regelt.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz11/28/2018XXVI
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Bundesregierung ändert das Datum von Fristen in § 3 der Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016 und fügt einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten regelt.

Schwerpunkte

  • Das Datum im ersten Absatz von § 3 wird von 1. Jänner 2019 auf den 1. Juli 2022 geändert.
  • Das Datum im zweiten Absatz von § 3 wird von 31. Dezember 2018 auf den 30. Juni 2022 geändert.
Dokumente (PDFs)
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Moser Josef, Dr.

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