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Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich
Verordnung vom 28.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen fest, definiert drei Lohnstufen, Sonderzahlungen und zahlreiche Zuschläge sowie Pflichten der Arbeitgeber*innen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/28/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen fest, definiert drei Lohnstufen, Sonderzahlungen und zahlreiche Zuschläge sowie Pflichten der Arbeitgeber*innen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Arbeitnehmer*innen, die Reinigungs-, Wartungs‑, Aufsichts‑ oder Betreuungsaufgaben an Liegenschaften ausführen.
  • Drei Lohnstufen werden festgelegt: 10,32 €, 11,47 € bzw. 15,04 € pro Stunde, je nach Qualifikation und Art der Tätigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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