Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen fest, definiert drei Lohnstufen, Sonderzahlungen und zahlreiche Zuschläge sowie Pflichten der Arbeitgeber*innen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/28/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen fest, definiert drei Lohnstufen, Sonderzahlungen und zahlreiche Zuschläge sowie Pflichten der Arbeitgeber*innen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Arbeitnehmer*innen, die Reinigungs-, Wartungs‑, Aufsichts‑ oder Betreuungsaufgaben an Liegenschaften ausführen.
- Drei Lohnstufen werden festgelegt: 10,32 €, 11,47 € bzw. 15,04 € pro Stunde, je nach Qualifikation und Art der Tätigkeit.
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