Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2019 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Niederösterreich fest. Sie bestimmt Grundlöhne pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialkosten sowie Sonderentgelte für verschiedene Zusatzleistungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/28/2018XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2019 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Niederösterreich fest. Sie bestimmt Grundlöhne pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialkosten sowie Sonderentgelte für verschiedene Zusatzleistungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger*innen in Niederösterreich, sowohl für solche, deren Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind, als auch für solche, die später einer solchen Körperschaft beitreten – solange kein branchenweiter Kollektivvertrag besteht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2738 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. anderer Nutzfläche und 0,4969 € pro Quadratmeter für die Reinigung von Gehsteigen und das Streuen bei Glatteis.
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