Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Wien einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge von 15 % und Sondervergütungen für nächtliche oder Feiertagsarbeiten. Der Tarif tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/28/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Wien einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge von 15 % und Sondervergütungen für nächtliche oder Feiertagsarbeiten. Der Tarif tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien ein.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2726 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und für andere Räumlichkeiten; für die Gehsteigreinigung gilt 0,4915 € pro Quadratmeter.
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