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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien (ab 01.01.2019)
Verordnung vom 28.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Wien einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge von 15 % und Sondervergütungen für nächtliche oder Feiertagsarbeiten. Der Tarif tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/28/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Wien einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge von 15 % und Sondervergütungen für nächtliche oder Feiertagsarbeiten. Der Tarif tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien ein.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2726 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und für andere Räumlichkeiten; für die Gehsteigreinigung gilt 0,4915 € pro Quadratmeter.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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