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Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland (ab 01.01.2019)
Verordnung vom 28.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2019 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen im Burgenland fest, weil kein Kollektivvertrag besteht.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/28/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2019 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen im Burgenland fest, weil kein Kollektivvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist befugt, den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn für Hausbesorger im Burgenland kein Kollektivvertrag gilt.
  • Der Grundlohn beträgt 0,2752 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche (für Wohnungen und andere Räumlichkeiten).
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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