Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich betreuen und bedienen. Sie tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/28/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich betreuen und bedienen. Sie tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die betreuenden Personen monatlich einen Pauschalbetrag von 96,43 €, der für jedes Stockwerk über dem siebten Stock um 12,47 € steigt.
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