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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Wien (gültig ab 01.01.2019)
Verordnung vom 28.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Wien fest, gilt ab 1. Jänner 2019 und umfasst Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie allgemeine Hausarbeitslöhne.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/28/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Wien fest, gilt ab 1. Jänner 2019 und umfasst Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie allgemeine Hausarbeitslöhne.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
  • Für Aufzugsbetreuung erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 101,77 €, der ab dem achten Geschoss um 7,31 € pro weiterem Geschoss steigt.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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