<!--[-->DAC‑Weinverordnungen für Südsteiermark, Vulkanland und Weststeiermark<!--]-->
DAC‑Weinverordnungen für Südsteiermark, Vulkanland und Weststeiermark
Verordnung vom 29.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für die DAC‑Weinregionen Südsteiermark, Vulkanland Steiermark und Weststeiermark verbindliche Herkunfts‑ und Qualitätsregeln fest. Sie definiert zulässige Rebsorten, Vorgaben zur Etikettierung und strenge Fristen für Anträge und Verkauf.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus11/29/2018XXVI
Umwelt
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für die DAC‑Weinregionen Südsteiermark, Vulkanland Steiermark und Weststeiermark verbindliche Herkunfts‑ und Qualitätsregeln fest. Sie definiert zulässige Rebsorten, Vorgaben zur Etikettierung und strenge Fristen für Anträge und Verkauf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die geografischen Grenzen der drei DAC‑Regionen Südsteiermark, Vulkanland Steiermark und Weststeiermark fest.
  • Nur handgepflückte Trauben, die im jeweiligen Gebiet geerntet wurden, dürfen für DAC‑Weine verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.