Zusammenfassung
Die Verordnung legt für die DAC‑Weinregionen Südsteiermark, Vulkanland Steiermark und Weststeiermark verbindliche Herkunfts‑ und Qualitätsregeln fest. Sie definiert zulässige Rebsorten, Vorgaben zur Etikettierung und strenge Fristen für Anträge und Verkauf.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus11/29/2018XXVI
Umwelt
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für die DAC‑Weinregionen Südsteiermark, Vulkanland Steiermark und Weststeiermark verbindliche Herkunfts‑ und Qualitätsregeln fest. Sie definiert zulässige Rebsorten, Vorgaben zur Etikettierung und strenge Fristen für Anträge und Verkauf.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die geografischen Grenzen der drei DAC‑Regionen Südsteiermark, Vulkanland Steiermark und Weststeiermark fest.
- Nur handgepflückte Trauben, die im jeweiligen Gebiet geerntet wurden, dürfen für DAC‑Weine verwendet werden.
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