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Schulreifeverordnung – Festlegung der Einschulungsfähigkeit von Kindern
Verordnung vom 30.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, wann ein Kind schulreif ist und legt konkrete Kriterien für kognitive, sprachliche, körperliche und sozial‑emotionale Fähigkeiten fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/30/2018XXVI
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, wann ein Kind schulreif ist und legt konkrete Kriterien für kognitive, sprachliche, körperliche und sozial‑emotionale Fähigkeiten fest.

Schwerpunkte

  • Schulreife bedeutet, dass ein Kind dem Unterricht der ersten Schulstufe folgen kann, ohne körperlich oder geistig überfordert zu sein.
  • Kognitive Reife wird anhand von phonologischer Bewusstheit, Benennung vertrauter Objekte, mengenbezogenem Vorwissen, zahlenbezogenem Vorwissen und einem altersgerechten Aufmerksamkeits‑ und Konzentrationsverhalten geprüft.
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