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Mindestlohntarif für Haushaltspersonal ab 01.01.2019
Verordnung vom 03.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Österreich fest, definiert monatliche Bruttolöhne nach Tätigkeit und Qualifikation sowie zusätzliche Leistungen wie Naturalbezüge, Zuschläge und Weihnachtsbonus.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/3/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Österreich fest, definiert monatliche Bruttolöhne nach Tätigkeit und Qualifikation sowie zusätzliche Leistungen wie Naturalbezüge, Zuschläge und Weihnachtsbonus.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle im Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer*innen in ganz Österreich, unabhängig davon, ob sie unter das Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen oder nicht.
  • Der Mindestlohntarif legt monatliche Bruttolöhne fest, die nach Beruf, Erfahrung (1‑5, ab 6, ab 11 Berufsjahre) und Qualifikation (a‑c) gestaffelt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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