Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg fest, berechnet nach Flächen‑ und Zuschlagsbeträgen, inkl. Urlaub‑ und Weihnachtsbonus.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/4/2018XXVI
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg fest, berechnet nach Flächen‑ und Zuschlagsbeträgen, inkl. Urlaub‑ und Weihnachtsbonus.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Vorarlberg und für Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Das monatliche Grundentgelt wird aus drei festen Beträgen berechnet: 0,2681 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2681 € pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und 0,4956 € pro Quadratmeter Gehsteig‑/Schnee‑Reinigung.
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