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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg (ab 01.01.2019)
Verordnung vom 04.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg fest, berechnet nach Flächen‑ und Zuschlagsbeträgen, inkl. Urlaub‑ und Weihnachtsbonus.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/4/2018XXVI
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg fest, berechnet nach Flächen‑ und Zuschlagsbeträgen, inkl. Urlaub‑ und Weihnachtsbonus.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Vorarlberg und für Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das monatliche Grundentgelt wird aus drei festen Beträgen berechnet: 0,2681 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2681 € pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und 0,4956 € pro Quadratmeter Gehsteig‑/Schnee‑Reinigung.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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