Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2019 verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest. Sie gilt für Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/4/2018XXVI
Arbeitsrecht
Wohnungspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2019 verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest. Sie gilt für Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung werden monatliche Pauschalbeträge von 98,47 € für bis zu vier Geschosse und 6,12 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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