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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol (ab 01.01.2019)
Verordnung vom 04.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Tirol einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Löhne pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderentgelte sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Sie tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/4/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Tirol einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Löhne pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderentgelte sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Sie tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und betrifft alle Hausbesorgerinnen und -besorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für jede Quadratmeter Nutzfläche wird ein Entgelt von 0,2734 € festgesetzt; für die Reinigung von Gehsteigen beträgt das Entgelt 0,5163 € pro Quadratmeter.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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