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Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagendienstleistungen in Tirol
Verordnung vom 04.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 in Tirol einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Schwimmbäder, Grünflächen, Heizungsanlagen und einem gesetzlichen Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/4/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 in Tirol einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Schwimmbäder, Grünflächen, Heizungsanlagen und einem gesetzlichen Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 98,51 € für bis zu vier Geschosse und 6,16 € pro zusätzlichem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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