Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften in Oberösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Freizeit‑ und Grünflächenpflege, Heizungsanlagen sowie Grundlöhne für Hausarbeiter*innen und gilt ab dem 1. Jänner 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/5/2018XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften in Oberösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Freizeit‑ und Grünflächenpflege, Heizungsanlagen sowie Grundlöhne für Hausarbeiter*innen und gilt ab dem 1. Jänner 2019.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt sind – insbesondere Hausbesitzer*innen, die nicht Mitglied einer Kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 120,37 €, plus 14,69 € für jede Aufzugshalle über dem siebten Stockwerk; für Güteraufzüge gelten gestaffelte Pauschalen (24,13 € bzw. 66,14 €).
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