<!--[-->Grundausbildungsverordnung für das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen 2018<!--]-->
Grundausbildungsverordnung für das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen 2018
Verordnung vom 28.02.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die verpflichtende Grundausbildung aller BEV‑Bediensteten, legt Inhalte, Dauer und Prüfungen fest und trat am 1. März 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2018XXVI
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die verpflichtende Grundausbildung aller BEV‑Bediensteten, legt Inhalte, Dauer und Prüfungen fest und trat am 1. März 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich umfasst alle Bediensteten des BEV, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz von 1948 oder dem Beamten‑Dienstrechtsgesetz von 1979 beschäftigt sind.
  • Die Grundausbildung besteht aus drei Teilen – Basisausbildung, Ausbildungsturnus und theoretische Grundlagen – mit festgelegten Mindeststunden je Entlohnungsgruppe.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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