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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg (ab 01.01.2019)
Verordnung vom 05.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg fest und bestimmt seit dem 1. Jänner 2019 das monatliche Entgelt, Zuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Sperrgeld.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/5/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg fest und bestimmt seit dem 1. Jänner 2019 das monatliche Entgelt, Zuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Sperrgeld.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesland Salzburg und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
  • Das monatliche Entgelt wird nach Quadratmeter Wohnfläche (0,2723 €) und anderen Räumlichkeiten (0,2723 €) berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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