Zusammenfassung
Die Verordnung 313/2018 erweitert die ELStV um neue Erhebungsfelder (z. B. Heizungsart, Zufriedenheit, Kinderbetreuung) und legt einen pauschalen Kostenersatz von 1,149 Mio. € pro Jahr fest, der indexgebunden ist.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/6/2018XXVI
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Zusammenfassung
Die Verordnung 313/2018 erweitert die ELStV um neue Erhebungsfelder (z. B. Heizungsart, Zufriedenheit, Kinderbetreuung) und legt einen pauschalen Kostenersatz von 1,149 Mio. € pro Jahr fest, der indexgebunden ist.Schwerpunkte
- Die Erhebung wird um zahlreiche neue Angaben erweitert, u. a. Heizungsart, Zufriedenheit, Einkommen und Kinderbetreuung.
- Die Bezugnahme auf das Meldegesetz wird von § 16b Abs. 7 auf § 16b Abs. 1 korrigiert.
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