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Änderung der ELStV – neue Datenfelder & Kostenregelung
Verordnung vom 06.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 313/2018 erweitert die ELStV um neue Erhebungsfelder (z. B. Heizungsart, Zufriedenheit, Kinderbetreuung) und legt einen pauschalen Kostenersatz von 1,149 Mio. € pro Jahr fest, der indexgebunden ist.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/6/2018XXVI
Finanzwesen
EU‑Statistik
Sozialpolitik
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung 313/2018 erweitert die ELStV um neue Erhebungsfelder (z. B. Heizungsart, Zufriedenheit, Kinderbetreuung) und legt einen pauschalen Kostenersatz von 1,149 Mio. € pro Jahr fest, der indexgebunden ist.

Schwerpunkte

  • Die Erhebung wird um zahlreiche neue Angaben erweitert, u. a. Heizungsart, Zufriedenheit, Einkommen und Kinderbetreuung.
  • Die Bezugnahme auf das Meldegesetz wird von § 16b Abs. 7 auf § 16b Abs. 1 korrigiert.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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