Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest, definiert das Entgelt je Quadratmeter Nutzfläche, regelt Zuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt seit dem 1. Jänner 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/10/2018XXVI
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest, definiert das Entgelt je Quadratmeter Nutzfläche, regelt Zuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt seit dem 1. Jänner 2019.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für Hausbesorger*innen, die nach dem Hausbesorgergesetz in der Steiermark beschäftigt sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2732 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten sowie 0,4970 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis.
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