Mindestlohntarif für die Betreuung von Liegenschaftsanlagen in der Steiermark
Verordnung vom 10.12.2018Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark fest. Sie definiert pauschale Monatsbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/10/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark fest. Sie definiert pauschale Monatsbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Steiermark und persönlich für alle, die mit der Betreuung von Liegenschaftsanlagen beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 103,10 € für bis zu vier Geschosse plus 9,29 € für jedes weitere Geschoss gezahlt.
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