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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten
Verordnung vom 10.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Kärnten einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest. Sie definiert Basislöhne pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Nachtzuschläge sowie Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/10/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Wohnungspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Kärnten einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest. Sie definiert Basislöhne pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Nachtzuschläge sowie Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Kärnten für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das Basisentgelt beträgt 0,2726 € pro Quadratmeter Wohnfläche und ebenso für andere Räumlichkeiten; für das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis wird 0,4956 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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