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Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für Gemeinden im Finanzamt Feldkirch (Ablauf bis 31.12.2020)
Verordnung vom 11.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung über die Mitwirkung von Bediensteten der Gemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser für das Finanzamt Feldkirch wird geändert: § 3 wird neu gefasst und die Verordnung endet spätestens am 31. Dezember 2020.
Bundesministerium für Finanzen12/11/2018XXVI
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung über die Mitwirkung von Bediensteten der Gemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser für das Finanzamt Feldkirch wird geändert: § 3 wird neu gefasst und die Verordnung endet spätestens am 31. Dezember 2020.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird geändert, indem § 3 neu gefasst wird.
  • Der neue Text von § 3 legt fest, dass die Verordnung spätestens am 31. Dezember 2020 außer Kraft tritt.
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