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Leitungsrechte‑Datenübermittlungsverordnung (Leitungsrechte‑DÜV)
Verordnung vom 11.12.2018

Zusammenfassung

Die Leitungsrechte‑Datenübermittlungsverordnung verpflichtet Unternehmen, die Steuerabzugspflicht bei Einkünften aus Leitungsrechten haben, die Empfänger‑ und Steuerdaten elektronisch über FinanzOnline zu melden. Sie regelt, wie bei mehreren Empfängern vorzugehen ist und erlaubt sowohl Einzel‑ als auch Jahresmeldungen. Inkrafttreten war der 1. Jänner 2019.
Bundesministerium für Finanzen12/11/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Leitungsrechte‑Datenübermittlungsverordnung verpflichtet Unternehmen, die Steuerabzugspflicht bei Einkünften aus Leitungsrechten haben, die Empfänger‑ und Steuerdaten elektronisch über FinanzOnline zu melden. Sie regelt, wie bei mehreren Empfängern vorzugehen ist und erlaubt sowohl Einzel‑ als auch Jahresmeldungen. Inkrafttreten war der 1. Jänner 2019.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 107 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes 1988 und schafft eine Meldepflicht für den Steuerabzug bei Einkünften aus Leitungsrechten.
  • Ein Abzugsverpflichteter muss in einer elektronischen Anmeldung die Daten und den Steuerbetrag für jede empfangende Person oder Einrichtung übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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