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Einheitlicher Entschädigungstarif für Wiederkäuer, Einhufer und Zuchtschweine (TSG‑Werttarif‑VO)
Verordnung vom 11.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Entschädigungsbeträge für Wiederkäuer, Einhufer und Zuchtschweine fest und richtet einen Evaluierungsbeirat ein, der die Tarife alle zwei Jahre prüft. Sie gilt seit 1. Januar 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/11/2018XXVI
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Entschädigungsbeträge für Wiederkäuer, Einhufer und Zuchtschweine fest und richtet einen Evaluierungsbeirat ein, der die Tarife alle zwei Jahre prüft. Sie gilt seit 1. Januar 2019.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen festen Entschädigungstarif für Wiederkäuer, Einhufer und Zuchtschweine fest, der im Anhang detailliert aufgeführt ist.
  • Ein Evaluierungsbeirat aus Vertretern des Arbeitsministeriums, des Ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, des Finanzministeriums und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern wird eingerichtet, um die Tarife alle zwei Jahre zu prüfen und Anpassungen vorzuschlagen.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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