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Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2019)
Verordnung vom 12.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen gestaffelten Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest, der seit dem 1. Januar 2019 gilt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/12/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen gestaffelten Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest, der seit dem 1. Januar 2019 gilt.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle Arbeitnehmer in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Das Grundgehalt richtet sich nach Berufsjahren und steigt von €2 281 im ersten/zweiten Jahr bis €3 154 im 39./40. Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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