Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest (446,81 € brutto pro Monat bei 18 Stunden Arbeit) und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Sprachkurse, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2019 für neue Au‑Pair‑Verträge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/12/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest (446,81 € brutto pro Monat bei 18 Stunden Arbeit) und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Sprachkurse, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2019 für neue Au‑Pair‑Verträge.Schwerpunkte
- Der monatliche Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte beträgt 446,81 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden inkl. Bereitschaft.
- Wird die vereinbarte Unterkunft und Verpflegung nicht bereitgestellt, muss der Wert dieser Naturalbezüge in Geld ausbezahlt werden (30 % des Bewertungssatzes pro Kalendertag).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.