Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 einen Mindestlohn für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest, inklusive gestaffelter Löhne nach Berufsjahren und zusätzlicher Zulagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/12/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 einen Mindestlohn für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest, inklusive gestaffelter Löhne nach Berufsjahren und zusätzlicher Zulagen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, Krippen und Horte in Österreich, die keine kollektiven Arbeitsverträge haben.
- Für eine 40‑Stunden‑Woche wird ein gestaffeltes Bruttogehalt von 1 564 € bis 1 859 € je nach Berufsjahr gezahlt.
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