Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A 2 Süd im Tunnel Kollmann die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird. Der Beginn und das Ende dieser Messstrecken müssen angekündigt werden; gleichzeitig wird die frühere Regelung von 2017‑2018 aufgehoben.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/1/2018XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A 2 Süd im Tunnel Kollmann die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird. Der Beginn und das Ende dieser Messstrecken müssen angekündigt werden; gleichzeitig wird die frühere Regelung von 2017‑2018 aufgehoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Abschnitte der A 2 Süd, in denen die Durchschnittsgeschwindigkeit mit einer bildgebenden Einrichtung gemessen wird.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
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