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Verordnung zur Prüfung von Steuerkontrollsystemen (SKS‑PV)
Verordnung vom 18.12.2018

Zusammenfassung

Die SKS‑Prüfungsverordnung legt fest, wie Unternehmen ein Steuerkontrollsystem (SKS) beschreiben und prüfen lassen müssen, um korrekte Steuergrundlagen sicherzustellen.
Bundesministerium für Finanzen12/18/2018XXVI
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die SKS‑Prüfungsverordnung legt fest, wie Unternehmen ein Steuerkontrollsystem (SKS) beschreiben und prüfen lassen müssen, um korrekte Steuergrundlagen sicherzustellen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt, wie ein Gutachten über das Steuerkontrollsystem (SKS) zu erstellen ist, damit es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  • Das SKS umfasst alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass Steuergrundlagen korrekt ermittelt und Steuern termingerecht abgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
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