Zusammenfassung
Die SKS‑Prüfungsverordnung legt fest, wie Unternehmen ein Steuerkontrollsystem (SKS) beschreiben und prüfen lassen müssen, um korrekte Steuergrundlagen sicherzustellen.Bundesministerium für Finanzen12/18/2018XXVI
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die SKS‑Prüfungsverordnung legt fest, wie Unternehmen ein Steuerkontrollsystem (SKS) beschreiben und prüfen lassen müssen, um korrekte Steuergrundlagen sicherzustellen.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt, wie ein Gutachten über das Steuerkontrollsystem (SKS) zu erstellen ist, damit es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Das SKS umfasst alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass Steuergrundlagen korrekt ermittelt und Steuern termingerecht abgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
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