Zusammenfassung
Die Verordnung legt den bundeseinheitlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest und definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Löhnen. Sie enthält zudem Regelungen zu Weihnachts‑, Urlaubsremuneration und Überstundenzuschlag. Der Tarif gilt seit dem 1. Januar 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/18/2018XXVI
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den bundeseinheitlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest und definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Löhnen. Sie enthält zudem Regelungen zu Weihnachts‑, Urlaubsremuneration und Überstundenzuschlag. Der Tarif gilt seit dem 1. Januar 2019.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für alle Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen in der Republik Österreich.
- Der Tarif unterscheidet sieben Beschäftigungsgruppen, für die jeweils feste Stunden‑ bzw. Monatsgehälter nach Berufsjahren festgelegt sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.