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Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 – Festlegung des Ökostromförderbeitrags
Verordnung vom 19.12.2018

Zusammenfassung

Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 legt den Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2019 auf 16,24 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert konkrete Sätze pro Netzebene. Sie trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2018.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/19/2018XXVI
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 legt den Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2019 auf 16,24 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert konkrete Sätze pro Netzebene. Sie trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2018.

Schwerpunkte

  • Der Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2019 wird auf 16,24 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
  • Für jede Netzebene (1‑7) werden konkrete Sätze für das Netznutzungsentgelt (Leistung) in Euro pro Kilowatt angegeben.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

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2 - Kärnten



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