<!--[-->Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 – Festlegung des Ökostromförderbeitrags<!--]-->
Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 – Festlegung des Ökostromförderbeitrags Verordnung vom 12/19/2018
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/19/2018XXVI
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 legt den Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2019 auf 16,24 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert konkrete Sätze pro Netzebene. Sie trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2018.

Schwerpunkte

  • Der Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2019 wird auf 16,24 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
  • Für jede Netzebene (1‑7) werden konkrete Sätze für das Netznutzungsentgelt (Leistung) in Euro pro Kilowatt angegeben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Köstinger Elisabeth

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.