Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 – Festlegung des Ökostromförderbeitrags Verordnung vom 12/19/2018
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/19/2018XXVI
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 legt den Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2019 auf 16,24 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert konkrete Sätze pro Netzebene. Sie trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2018.Schwerpunkte
- Der Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2019 wird auf 16,24 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
- Für jede Netzebene (1‑7) werden konkrete Sätze für das Netznutzungsentgelt (Leistung) in Euro pro Kilowatt angegeben.
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