Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung in Klagenfurt ein abweichendes Schutzweg‑Markierungssystem mit 3‑D‑Optik, das von den üblichen Markierungsnormen abweicht. Gültig vom 1. Jänner 2019 bis zum 31. Dezember 2019.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/19/2018XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung in Klagenfurt ein abweichendes Schutzweg‑Markierungssystem mit 3‑D‑Optik, das von den üblichen Markierungsnormen abweicht. Gültig vom 1. Jänner 2019 bis zum 31. Dezember 2019.Schwerpunkte
- Erlaubt die Durchführung eines wissenschaftlichen Versuchs, bei dem ein Schutzweg in Klagenfurt von den üblichen Markierungsregeln abweicht.
- Die Streifen dürfen breiter als 50 cm sein und mit einem Abstand von 50 cm zueinander liegen, um den gewünschten 3‑D‑Effekt zu erzielen.
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