Zusammenfassung
Die APLV regelt die sichere Lagerung von Aerosolpackungen in gewerblichen Anlagen, legt Höchstmengen, Lagerbedingungen und verbotene Lagerorte fest und fordert bauliche Brandschutzmaßnahmen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/19/2018XXVI
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Zusammenfassung
Die APLV regelt die sichere Lagerung von Aerosolpackungen in gewerblichen Anlagen, legt Höchstmengen, Lagerbedingungen und verbotene Lagerorte fest und fordert bauliche Brandschutzmaßnahmen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Lagerung von Aerosolpackungen bis zu einer Lagermenge von 5 000 kg pro Brandabschnitt in gewerblichen Anlagen.
- Aerosolpackungen müssen trocken, höchstens 50 °C warm und mindestens zwei Meter von brennbaren Materialien entfernt gelagert werden; Rauchen und offenes Feuer sind verboten.
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