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Aerosolpackungslagerungsverordnung – Sicherheit für Gewerbebetriebe
Verordnung vom 19.12.2018

Zusammenfassung

Die APLV regelt die sichere Lagerung von Aerosolpackungen in gewerblichen Anlagen, legt Höchstmengen, Lagerbedingungen und verbotene Lagerorte fest und fordert bauliche Brandschutzmaßnahmen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/19/2018XXVI
Umwelt
Gesundheit
Sicherheit
Arbeitsschutz

Zusammenfassung

Die APLV regelt die sichere Lagerung von Aerosolpackungen in gewerblichen Anlagen, legt Höchstmengen, Lagerbedingungen und verbotene Lagerorte fest und fordert bauliche Brandschutzmaßnahmen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Lagerung von Aerosolpackungen bis zu einer Lagermenge von 5 000 kg pro Brandabschnitt in gewerblichen Anlagen.
  • Aerosolpackungen müssen trocken, höchstens 50 °C warm und mindestens zwei Meter von brennbaren Materialien entfernt gelagert werden; Rauchen und offenes Feuer sind verboten.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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