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Verordnung über Quasi‑Internationale Organisationen 2019
Verordnung vom 19.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt für das Jahr 2019 neun Wiener Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen und regelt damit ihre privilegierten Rechte von 1. Jänner bis 31. Dezember 2019.
Bundesministerium für Finanzen12/19/2018XXVI
internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt für das Jahr 2019 neun Wiener Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen und regelt damit ihre privilegierten Rechte von 1. Jänner bis 31. Dezember 2019.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche neun Organisationen im Jahr 2019 als Quasi‑Internationale Organisationen gelten.
  • Die Regelung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft und endet automatisch am 31. Dezember 2019.
Dokumente (PDFs)
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