Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt für das Jahr 2019 neun Wiener Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen und regelt damit ihre privilegierten Rechte von 1. Jänner bis 31. Dezember 2019.Bundesministerium für Finanzen12/19/2018XXVI
internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt für das Jahr 2019 neun Wiener Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen und regelt damit ihre privilegierten Rechte von 1. Jänner bis 31. Dezember 2019.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche neun Organisationen im Jahr 2019 als Quasi‑Internationale Organisationen gelten.
- Die Regelung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft und endet automatisch am 31. Dezember 2019.
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