Zusammenfassung
Die 16. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung verschiebt das Datum im § 16 Abs. 13 von 1. Jänner 2019 auf 1. März 2019.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/19/2018XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die 16. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung verschiebt das Datum im § 16 Abs. 13 von 1. Jänner 2019 auf 1. März 2019.Schwerpunkte
- Das festgelegte Datum für die betreffende Bestimmung wird von 1. Jänner 2019 auf 1. März 2019 verschoben.
- Durch die Verschiebung erhalten die zuständigen Behörden mehr Vorbereitungszeit, um die Umsetzung der Regelung sicherzustellen.
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