Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für die Tätigkeit von Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest: 300 Euro für die erste mündliche Verhandlung, 510 Euro für weitere Verfahrensschritte und das Berufungs‑/Rekursverfahren. Sie trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/19/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für die Tätigkeit von Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest: 300 Euro für die erste mündliche Verhandlung, 510 Euro für weitere Verfahrensschritte und das Berufungs‑/Rekursverfahren. Sie trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung.Schwerpunkte
- Für das Verfahren erster Instanz werden Pauschalbeträge von 300 Euro für die erste Tagsatzung bzw. mündliche Verhandlung und 510 Euro für das weitere Verfahren festgelegt.
- Für das Berufungs- und Rekursverfahren wird ein Pauschalbetrag von 510 Euro festgesetzt.
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