<!--[-->Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtssachen<!--]-->
Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtssachen
Verordnung vom 19.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für die Tätigkeit von Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest: 300 Euro für die erste mündliche Verhandlung, 510 Euro für weitere Verfahrensschritte und das Berufungs‑/Rekursverfahren. Sie trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/19/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für die Tätigkeit von Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest: 300 Euro für die erste mündliche Verhandlung, 510 Euro für weitere Verfahrensschritte und das Berufungs‑/Rekursverfahren. Sie trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung.

Schwerpunkte

  • Für das Verfahren erster Instanz werden Pauschalbeträge von 300 Euro für die erste Tagsatzung bzw. mündliche Verhandlung und 510 Euro für das weitere Verfahren festgelegt.
  • Für das Berufungs- und Rekursverfahren wird ein Pauschalbetrag von 510 Euro festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.