Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Dezember 2018 hebt die seit 2013 geltende Leistungsvergütungsverordnung auf, weil § 22d Abs. 6 des AÜG dies verlangt. Die Aufhebung wird am 31. Dezember 2018 wirksam.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/20/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Dezember 2018 hebt die seit 2013 geltende Leistungsvergütungsverordnung auf, weil § 22d Abs. 6 des AÜG dies verlangt. Die Aufhebung wird am 31. Dezember 2018 wirksam.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die seit 2013 geltende Leistungsvergütungsverordnung vollständig auf.
- Die Aufhebung tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft.
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