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Festlegung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2019
Verordnung vom 20.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2019 die Höhe der monatlichen Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz fest: 262 €, 368 € bzw. 391 € pro Monat, abhängig von der Größe des Unternehmens.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/20/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2019 die Höhe der monatlichen Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz fest: 262 €, 368 € bzw. 391 € pro Monat, abhängig von der Größe des Unternehmens.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für das Jahr 2019 fest, gestaffelt nach Unternehmensgröße.
  • Die Steuerhöhe beträgt 262 € pro Monat für Unternehmen mit 25‑99 Beschäftigten, 368 € bei 100‑399 Beschäftigten und 391 € bei 400 oder mehr Beschäftigten.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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