Zusammenfassung
Die Verordnung 359/2018 ändert die bestehende Regelung zur Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 BHG 2013, indem sie eine Liste von Justizanstalten zu § 1 Z 5 hinzufügt und das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2019 festlegt.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/21/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 359/2018 ändert die bestehende Regelung zur Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 BHG 2013, indem sie eine Liste von Justizanstalten zu § 1 Z 5 hinzufügt und das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2019 festlegt.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird um eine umfangreiche Liste von Justizanstalten erweitert, die nun in § 1 Z 5 aufgeführt sind.
- Die rechtliche Grundlage für die Änderung ist § 7 Abs. 1 Z 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013.
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