Zusammenfassung
Die 6. Hochleistungsstrecken‑Verordnung erklärt die Strecke Wien Hauptbahnhof – Flughafen Wien – Bruck an der Leitha zur Hochleistungsstrecke und tritt am 7. März 2018 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/7/2018XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die 6. Hochleistungsstrecken‑Verordnung erklärt die Strecke Wien Hauptbahnhof – Flughafen Wien – Bruck an der Leitha zur Hochleistungsstrecke und tritt am 7. März 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung erklärt die Strecke Wien Hauptbahnhof – Flughafen Wien – Bruck an der Leitha zur Hochleistungsstrecke.
- Damit dürfen die genannten Streckenteile und die zugehörigen Eisenbahnanlagen nach den Vorgaben des Hochleistungsstreckengesetzes betrieben werden.
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