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6. Hochleistungsstrecken‑Verordnung – Wien–Flughafen–Bruck
Verordnung vom 07.03.2018

Zusammenfassung

Die 6. Hochleistungsstrecken‑Verordnung erklärt die Strecke Wien Hauptbahnhof – Flughafen Wien – Bruck an der Leitha zur Hochleistungsstrecke und tritt am 7. März 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/7/2018XXVI
Verkehr

Zusammenfassung

Die 6. Hochleistungsstrecken‑Verordnung erklärt die Strecke Wien Hauptbahnhof – Flughafen Wien – Bruck an der Leitha zur Hochleistungsstrecke und tritt am 7. März 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt die Strecke Wien Hauptbahnhof – Flughafen Wien – Bruck an der Leitha zur Hochleistungsstrecke.
  • Damit dürfen die genannten Streckenteile und die zugehörigen Eisenbahnanlagen nach den Vorgaben des Hochleistungsstreckengesetzes betrieben werden.
Dokumente (PDFs)
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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