<!--[-->Änderung der Sprengel‑Verordnung für den Strafvollzug (2018)<!--]-->
Änderung der Sprengel‑Verordnung für den Strafvollzug (2018)
Verordnung vom 21.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 21. Dezember 2018 ändert die Sprengelverordnung für den Strafvollzug, richtet in Gerasdorf eine neue Außenstelle für Jugendliche ein und nimmt mehrere formale Textkorrekturen vor, die ab dem 1. Jänner 2019 gelten.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/21/2018XXVI
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 21. Dezember 2018 ändert die Sprengelverordnung für den Strafvollzug, richtet in Gerasdorf eine neue Außenstelle für Jugendliche ein und nimmt mehrere formale Textkorrekturen vor, die ab dem 1. Jänner 2019 gelten.

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung des Forensischen Zentrums Asten wird von „das Forensische Zentrum Asten (Außenstelle Asten der Justizanstalt Linz)“ auf das kürzere Wort „Asten“ reduziert.
  • Die Formulierung „im Therapeutischen Zentrum“ wird in § 6 Abs. 2 durch „in der Justizanstalt“ ersetzt, um die Bezeichnung einheitlich zu gestalten.
Dokumente (PDFs)
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Moser Josef, Dr.

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