<!--[-->Erhöhung des Lohnzuschlags für Bauarbeiter (2019) und Inkrafttreten am 01.01.2019<!--]-->
Erhöhung des Lohnzuschlags für Bauarbeiter (2019) und Inkrafttreten am 01.01.2019 Verordnung vom 12/21/2018
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/21/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 362/2018 erhöht den Lohnzuschlag für Bauarbeiter im Jahr 2019 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten Stundenlohns und legt den Inkrafttretenszeitpunkt auf den 1. Jänner 2019 fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lohnzuschlag wird eingeführt, der für das Jahr 2019 das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns beträgt.
  • Ein neuer Absatz (10) wird zu § 6 hinzugefügt, der den Inkrafttretenszeitpunkt der geänderten § 5 auf den 1. Jänner 2019 festlegt und die Anwendung der alten Fassung für Zeiträume davor regelt.
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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