Zusammenfassung
Die Verordnung führt die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (9.2, 2017) ein und hebt die bisherigen Monographien des europäischen und österreichischen Arzneibuchs auf, um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/21/2018XXVI
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Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (9.2, 2017) ein und hebt die bisherigen Monographien des europäischen und österreichischen Arzneibuchs auf, um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Ausgabe 2017, Nachtrag 9.2) wird ab dem 21. Dezember 2018 in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs (Nachtrag 9.1) sowie des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
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