Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle Vergabebekanntmachungen im Verteidigungs‑ und Sicherheitsbereich über die kostenfreie Online‑Plattform der Wiener Zeitung veröffentlicht werden müssen, wobei tägliche Updates und eine zweijährige Archivierung vorgesehen sind.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/21/2018XXVI
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle Vergabebekanntmachungen im Verteidigungs‑ und Sicherheitsbereich über die kostenfreie Online‑Plattform der Wiener Zeitung veröffentlicht werden müssen, wobei tägliche Updates und eine zweijährige Archivierung vorgesehen sind.Schwerpunkte
- Alle Vergabebekanntmachungen, die den Vollziehungsbereich des Bundes betreffen, müssen in der täglichen Online‑Ausgabe des Amtlichen Lieferungsanzeigers der Wiener Zeitung veröffentlicht werden.
- Auftraggeber müssen die geplanten Bau‑, Liefer‑ oder Dienstleistungsaufträge (z. B. Nicht‑offenes Verfahren, Rahmenvereinbarung, Dialogverfahren) über das genannte Medium bekanntmachen.
Dokumente (PDFs)
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