Zusammenfassung
Die Ergänzungszulagenverordnung 2019 legt ab dem 1. Jänner 2019 einheitliche Mindestsätze für die finanzielle Ergänzungszulage von Beamten, überlebenden Ehegatten, Halb‑ und Vollwaisen sowie früheren Ehegatten fest.Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport12/21/2018XXVI
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Die Ergänzungszulagenverordnung 2019 legt ab dem 1. Jänner 2019 einheitliche Mindestsätze für die finanzielle Ergänzungszulage von Beamten, überlebenden Ehegatten, Halb‑ und Vollwaisen sowie früheren Ehegatten fest.Schwerpunkte
- Die Mindestsätze für die Ergänzungszulage gelten ab dem 1. Jänner 2019.
- Für Beamte beträgt der Grundbetrag 933,06 €, zuzüglich 465,91 € bei Unterhaltspflichten gegenüber einem früheren Ehegatten und 143,97 € für jedes Kind.
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